Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung ist die laufende Reinigung Ihrer Räume nach festem Plan.
Mehr erfahrenReinigungsservice
HELFWERK reinigt Treppenhäuser von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen im Rhein-Main-Gebiet in festem Rhythmus – wöchentlich, vierzehntäglich oder nach Vereinbarung. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften kombinierbar mit Mülltonnenservice, Hofreinigung und Winterdienst.

Leistungsbeschreibung
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Hauses – und der Bereich, der im Alltag am stärksten beansprucht wird. Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter reinigen wir Treppenstufen, Podeste, Handläufe, Geländer, Fensterbänke, Briefkastenanlagen und Eingangstüren in einem fest vereinbarten Rhythmus.
Die Intervalle richten sich nach Nutzung und Größe der Anlage, zum Beispiel wöchentlich oder vierzehntäglich. Unterschiedliche Bodenbeläge wie Naturstein, Fliesen, Linoleum oder Holz behandeln wir mit jeweils geeigneten Mitteln. Für Mieter entsteht ein gepflegter Eindruck, für Verwaltungen entfällt die Koordination von Reinigungsplänen unter den Bewohnern. Auf Wunsch kombinieren wir die Treppenhausreinigung mit Mülltonnenservice oder Hofreinigung.
Geeignet für: Hausverwaltungen · Eigentümergemeinschaften · Vermieter
Leistungsumfang
Der genaue Umfang wird nach der Besichtigung schriftlich festgelegt.
Kosten
Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot – ohne versteckte Positionen.
Ablauf
Sie schildern uns Ihr Anliegen – per Formular, Telefon, E-Mail oder WhatsApp.
Wir sehen uns Ihr Objekt vor Ort an und klären Umfang, Zeiten und Besonderheiten.
Sie erhalten ein schriftliches Festpreis-Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang.
Wir erbringen die Leistungen wie vereinbart – mit festem Ansprechpartner für Rückfragen.
Häufige Fragen
In den meisten Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche oder vierzehntägliche Reinigung üblich. Bei stark genutzten Anlagen kann ein kürzerer Rhythmus sinnvoll sein.
Die Kosten der Gebäudereinigung, zu der auch die Reinigung gemeinsam genutzter Flächen wie Treppenhäuser gehört, zählen zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung und sind umlagefähig, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Die vertragliche Grundlage sollte der Vermieter im Einzelfall prüfen.
Ja. Für Hausverwaltungen übernehmen wir auch mehrere Objekte mit einem gemeinsamen Ansprechpartner und abgestimmten Reinigungsplänen.
Einsatzgebiet
Wir übernehmen Treppenhausreinigung in Frankfurt, Offenbach und 14 weiteren Städten im Rhein-Main-Gebiet. Wählen Sie Ihren Ort für lokale Informationen.
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